Seit Mitte der 60er Jahre war in Hermann Weber der Plan gereift, über seinen Tod hinaus etwas für die Gemeinde Eitorf zu tun, wo er schließlich sein Geld verdient hatte. Er, der keine leiblichen Kinder hatte, wollte nicht nur Kindern, sondern auch Bedürftigen helfen. Die versteckte b.z.w. die verschämte Armut lag ihm besonders am Herzen.
Kurz vor seinem Tod wurde am 14. Juni 1993 von Hermann Weber vor dem Notar Dr. Walter Schmidt aus Bonn-Bad Godesberg eine Stiftung beurkundet. In dessen Urkundennummer 1202 der Urkundenrolle für 1993 heißt es folgendermaßen:
Vor Dr. Walter Schmidt, Notar in Bonn-Bad Godesberg, erschien:
Herr Hermann Weber, Kaufmann und Fabrikant, geboren am 17.10.1903, wohnhaft Am Kuxberg in 5202 Hennef-Altbödingen.
Der Erschienene ist dem Notar von Person bekannt. Er erklärt zur Beurkundung folgendes Stiftungsgeschäft:
Ich errichte unter Lebenden unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz des Landes NRW eine rechtsfähige Stiftung unter dem Namen „Hermann-Weber-Stiftung“ mit Sitz in 5208 Eitorf/Sieg. Zweck der Stiftung soll die gemeinnützige und mildtätige Unterstützung bedürftiger Kinder, Jugendlicher und alter Leute nach Maßgabe § 2 der Satzung sein.
Das Anfangsvermögen der Stiftung beträgt 500.000,– DM. Diese Summe wird innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Stiftung durch den Regierungspräsidenten in die Stiftung eingebracht. Ihre endgültige Dotation erhält die Stiftung durch meine letztwillige Verfügung.
Die Stiftung soll durch einen aus bis zu drei Personen bestehenden Vorstand verwaltet werden. Für ein Amt im Vorstand benenne ich folgende Personen:
a) Frau Anna Maria Neisskenwirth genannt Schroeder, Hausfrau, wohnhaft Lindenstraße 27, 5208 Eitorf/Sieg,
b) Herrn Franz Karl Keuenhof, Bauunternehmer, wohnhaft Asbacherstraße 89, 5208 Eitorf/Sieg.
Der Beirat ist ermächtigt, das dritte Vorstandsmitglied zu ernennen.
Zum ersten Beirat berufe ich folgende Beiratsmitglieder:
a) Herrn Frank Alexander Weber-Picard, Kaufmann, wohnhaft 5208 Eitorf/Sieg,
Jahnstraße 33,
und zwar diesen als Vorsitzenden des Beirats.
b) Herrn Willi Kleefisch, Kaufmann, wohnhaft Kürten bei Bergisch Gladbach,
c) Herrn Joachim Gieren, Verwaltungsangestellter, wohnhaft Bergisch Gladbach.
Gleichzeitig bevollmächtige ich Herrn Frank Alexander Weber-Picard, vorgenannt, mit Wirkung für mich und meine Erben alle Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das Stiftungsgeschäft zur Durchführung zu bringen, auch die Satzung zu ändern, insbesondere, wenn sonst eine Genehmigung oder steuerliche Vergünstigung nicht zu erreichen ist oder sich Satzungsbestimmungen – vor allem hinsichtlich der Organisation der Stiftung – als unzweckmäßig erweisen.
Über die Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit seines Handelns entscheidet der Bevollmächtigte nach seinem freien Ermessen.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Vollmacht gilt für mich und meine Erben.
Der Bevollmächtigte kann Untervollmachten erteilen.
Ich gebe der Stiftung die Satzung, die vom Notar dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Unterschriften: Hermann Weber und Notar Dr. Walter Schmidt
In der beigefügten Satzung werden als Zweck der Stiftung aufgeführt:
a) die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendfürsorge sowie der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise im Bereich des Kindergartens,
b) die Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendlichen, beispielsweise durch materielle Unterstützung und Vergabe von Stipendien,
c) die Unterstützung notleidender Menschen, insbesondere von Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung in materieller Hinsicht auf Hilfe angewiesen sind,
d) die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe.
Dabei sollen vorrangig Menschen aus Eitorf und Umgebung bedacht werden.
Als Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat genannt.
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen, die vom Beirat für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt werden. Er hat die Aufgaben, das Stiftungsvermögen zu verwalten und die Erträgnisse zu vergeben. Er muss dem Beirat darüber Rechenschaft geben.
Er vertritt die Stiftung nach außen.
Der Beirat besteht aus drei Mitgliedern, die aus ihrer Mitte ihren Vorsitzenden wählen.
Er hat die Aufgaben, den Vorstand zu wählen, ihn zu beraten und Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln zu erlassen.
Nach dem Tode Hermann Webers am 11.7.1993 wurde diese Satzung vom Alleinerben des Stifters, von Herrn Frank Weber-Picard, aufgrund einer Stellungnahme des Finanzministeriums von NRW, am 21.11.1994 vor dem Notar Dr. Walter Schmidt modifiziert und ergänzt, ohne seinen Inhalt in wesentlichen Punkten zu ändern.
Diese geänderte Satzung genehmigte das Innenministerium von NRW in Düsseldorf am 03. 02. 1995 unter der Ordnungsnummer 93/09 und durch die Bezirksregierung in Köln erfolgte am 20.4.1995 hierzu ein entsprechender Gebührenbescheid über 800,– DM.
Zu dem Gründungskapital von 500.000 DM (255.645,94 €) erfolgten nach dem Tode Hermann Webers Zustiftungen aufgrund des Vermächtnisses von Hermann Weber, festgelegt im Erbvertrag vom 26. 01. 1993 (Ur. Nr. 191/1993, Notar Dr. W. Schmidt, Bonn-Bad Godesberg).
Nach dem Feststellungsbescheid des Finanzamtes Siegburg für 2003-2004 vom 19. 07. 2005 ist die Hermann-Weber-Stiftung eine steuerbefreite Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG mit Sitz in Eitorf.
Am 4. Mai 1995 trafen sich die in der Stiftungssatzung bestellten Vorstandsmitglieder Anna Neisskenwirth und Franz Karl Keuenhof sowie die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Beiratsmitglieder Willi Kleefisch und Frank Weber-Picard zur konstituierenden Sitzung der Hermann-Weber-Stiftung. Herr Joachim Gieren war in der Zwischenzeit leider verstorben. In der folgenden Beiratssitzung am 18. 12. 1995 wurde Dr. Walter Schmidt, der sich freundlicherweise als Beiratsmitglied zur Verfügung gestellt hatte, von Willi Kleefisch und Frank Weber-Picard zum dritten Beiratsmitglied bestellt.
Die Stiftungsvorstände und Beiräte beschlossen, auf Erstattung von Unkosten und Reisekosten zu verzichten.
Im Oktober 2003 anlässlich des 100sten Geburtstages von Hermann Weber wurde in dem nach ihm benannten Bad im Beisein von Anna Neisskenwirth und Frank Weber-Picard eine Edelstahlplatte mit seinem Portrait angebracht, welches die Eitorfer Künstlerin Angelika Bornstein nach einem Foto angefertigt hatte, welches Hermann Weber im Alter von 78 Jahren zeigt.
2004 wurde Dr. Ulrich Neisskenwirth als Nachfolger von Willi Kleefisch, der aus Altersgründen ausgeschieden war, in den Beirat berufen und auf der Beiratssitzung vom 01. 04. 2009 wurden Frau Anna Neisskenwirth und Herr Franz-Karl Keuenhof in ihrem Vorstandsamt bestätigt und Frau Sonja Müller als weiteres Mitglied in den Vorstand der HWST gewählt.
Die derzeitige globale Wirtschafts- und Finanzkrise blieb leider nicht ohne Auswirkung auf das Gesamtvermögen der Stiftung, welches am 31. 12. 2008 ca. 2,75 Millionen Euro betrug. Auf der Vorstands- und Beiratssitzung am 01. 04. 2009 wurde beschlossen, die bisherige vorsichtige und eher konservativ ausgerichtete Anlagepolitik fortzusetzen und das Stiftungsvermögen weiterhin bei verschiedenen Institutionen zu deponieren. Es wurde ferner noch einmal klargestellt, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens das vorrangige Ziel der Stiftung ist und bleibt.
Vorstand und Beirat der Stiftung haben sich in der Vergangenheit bei allen geförderten Projekten stets zuerst gefragt, ob die betreffende Förderung auch im Sinne Hermann Webers sei, dessen Intention und Einstellung alle aus vielen persönlichen Gesprächen kannten.